Sozialbestattung
Generell besteht eine Beisetzung aus vielen verschiedenen Kosten , wie den Leistungen des Bestattungsunternehmen und den kommunalen Kosten von Behörden und Gemeinden wie Kosten eines Krematoriums, der Standesämter und Meldebehörden. Hinzu kommen die Friedhofskosten und Leistungen von Steinmetzen und Gärtnern.
Wenn die Hinterbliebenen nicht in der Lage sind die Kosten aus eigener Kraft zu tragen, oder der bzw die Verstorbene war mittellos, besteht generell die Möglichkeit der Kostenübernahme durch die regionalen Sozialämter. Dabei werden nicht immer alle Kosten automatisch vollständig übernommen, sondern oft werden regional unterschiedliche Pauschalsätze geleistet. Die rechtliche Grundlage dafür findet sich in § 74, Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII).
Niemand muss auf eine würdevolle Bestattung verzichten, nur weil man zu Lebzeiten nicht immer auf der Sonnenseite des Lebens gelebt hat !
Angelehnt an die von den Sozialämtern zur Verfügung
gestellten Summen für Sozialbestattungen haben wir spezielle
Bestattungspakete geschnürt, die eine Beisetzung ohne Abstriche
ermöglichen, ohne dass weitere Kosten auf die Hinterbliebenen zukommen
müssen. Dabei kann im Einzelfall von den Antragstellern und den
bestattungspflichtigen Angehörigen, ein Eigenanteil zu leisten sein, den
die zuständigen Behörden berechnen. Wird ein Eigenanteil
festgelegt, müssen Sie als Antragsteller nur diesen Eigenanteil an uns
leisten. Alle darüber hinaus gehenden Kosten rechnen wir
direkt mit der zuständigen Behörde ab.
Downloads für Dokumente zur Beantragung einer Kostenübernahme |