Menü

0421
1 44 11

0421
1 44 11

  • So setzen sich die Bestattungskosten zusammen

  • ​​​​​Die Gesamtkosten eines Trauerfalls stehen immer auf mindestens drei verschiedenen Kostensäulen.

    Dabei bilden die Kosten des Beerdigungsinstituts lediglich die erste Säule. Nur auf diese erste Säule, unsere eigenen Leistungen, haben wir deshalb einen unternehmerischen Einfluss. Die weiteren Kostensäulen sind durchlaufende Kosten der öffentlichen Hand und der individuellen medizinischen Todesfeststellungen.

    Eine Auflistung der dabei nicht vermeidbaren Fremdkosten finden Sie  unter Auslagen  einer Bestattung. Lediglich die Kosten der ersten Säule unterliegen der unternehmerischen Kalkulation  der Bestattungsinstitute und sind somit  vergleichbar. 

    Die anfallenden Fremdkosten sind bei  gleichen Anforderungen, überall gleich hoch. Aus diesem Grund vernachlässigen wir diese Kosten in den nachfolgenden Leistungsbeschreibungen.  Dadurch ist es  einfacher einen realistischen Preisvergleich vorzunehmen. 

    Gerne helfen wir Ihnen aber bei den übrigen Kosten Lösungen und Friedhofsalternativen zu finden, die besser zu Ihren Wünschen oder Ihrem Budget passen. 

  • 1.) Die Bestatterleistungen

  • Die Durchführung einer jeden Bestattung ist nicht nur ein emotionaler Vorgang für die Hinterbliebenen, sondern auch ein komplexer organisatorischer und handwerklicher Ablauf, der aus vielen spezialisierten Einzelschritten besteht.

    • sie beinhalten die Abholungen und Überführungen, 
    • die komplexen Abläufe der  Verstorbenenversorgung, 
    • die Lieferung von Sarg, Urne und Austattungsdetails, 
    • die Abmeldungen von Rente und Krankenkasse, 
    • die Besorgung von  Sterbeurkunden 
    • sowie Planung und Koordinierung sowie die Gestaltung und Umsetzung der Beisetzung.

    Um Sie als Hinterbliebene dabei so weit wie möglich zu entlasten haben wir uns entschlossen, günstige Paketpreise für unsere  Grundleistungen anzubieten. So müssen Sie sich nicht mit Detail- und  Kostenängsten belasten und können sich auf wenige individuelle Fragen  konzentrieren.   


      

    So liegen unsere Basiskosten bei jeder Bestattung bei 970,- EUR, wobei lediglich die individuellen Wünsche für Sarg und/oder Urne hinzu kommen. Die nachfolgend aufgeführten Einzelposten werden durch unsere Basiskosten abgedeckt:

    • Abholung aus dem Trauerhaus bzw. Sterbeort in Bremen, Bremerhaven und dem angrenzende Niedersachsen zu üblichen Geschäftszeiten
    • hygienisch/kosmetische Verstorbenenversorgung 
    • Ausschlag, Decke und Kissen für das jeweils  ausgewählte Sargmodell 
    • Einbetten, Einkleidung in eigene Bekleidung oder Sterbetalar.
    • Fachgerechte klimatisierte Aufbewahrung bis zur Beisetzung bzw. Überstellung in ein Krematorium 
    • Stellung der Räumlichkeiten für die qualifizierte Leichenschau in Bremen durch die Rechtsmedizin Bremen. 
    • Überführung zum Beisetzungsfriedhof in Bremen, Bremerhaven und dem angrenzende Niedersachsen 
    • Besorgung aller erforderlichen Beisetzungsgenehmigungen   
    • Sterbefallmeldung und Besorgung von Sterbeurkunden beim zuständigen   Standesamt
    • Abmeldung bei Renten- und Krankenkasse
    • Beantragung einer gesetzlich möglichen Vorschussrentenzahlung bei   verheirateten Personen
    • Abrechnung mit allen Sterbegeldversicherungen, Bestattungsvereinen - auch   überregional und von anderen Bestattungsinstituten   Rechnungstellung, wenn gewünscht und erforderlich, direkt an die örtlichen   Sozialämter
    • Begleitung der Beisetzung    



     



  • 2.) Obligatorische Auslagen

      • Die nicht vermeidbaren Auslagen bestehen in erster Linie aus den medizinischen und amtsärztlichen  Todesfeststellungen, die von keiner Krankasse getragen oder erstattet werden.  Dabei unterschiedet sich die Höhe dieser Kosten deutlich, wenn der Trauerfall im Bundesland Bremen und nicht in Niedersachsen eingetreten ist. Die gesetzlichen Bestimmungen für die beiden Bundesländer sind der Grund, dass regional unterschiedlich hohe Auslagen für diesen Posten zu erwarten sind.

      • Weitere nicht vermeidbare Posten sind die Kosten der Einäscherung bei einer Feuerbestattung,
      • sowie behördliche Gebühren für benötigte Dokumente und  Sterbeurkunden.


  • 3.) Friedhofskosten

  • Die dritte Säule sind die Kosten der Grabstätte auf einem Friedhof. Diese Kosten unterliegen der jeweiligen Friedhofsgebührenordnung und beinhalten neben den Kosten für die Grabstätte auch die Kosten für die Beisetzung durch die Friedhofsverwaltung und möglicher Sargträger bei einer Sargbeisetzung.

    Dabei unterscheiden sich Friedhofskosten erheblich und sind nicht nur abhängig von der Art der Beisetzungsform sondern auch von der Art des jeweiligen Friedhofsträgers. Dabei unterscheidet man in erster Linie städtische Friedhöfe von kirchlichen Friedhöfen.

    Städtische Friedhöfe sind dabei gehalten, jedem eine  letzte Ruhestätte zu gewähren während kirchliche Friedhöfe nicht selten nur Mitgliedern der eigenen Religions- oder Kirchengemeinde einen Platz anbieten. 

    In Zeiten sich wandelnder gesellschaftlicher Anforderungen öffnen sich inzwischen viele Kirchengemeinden andersgläubigen Personengruppen und lassen deren Beisetzung zu, verlangen aber im Einzelfall höhere Gebühren, wenn man z.B. keiner christlichen Glaubensgemeinschaft angehört.


  • 4.) mögliche weitere Kosten

  • Die beschriebenen ersten drei Säulen sind das Fundament der zu erwartenden Bestattungskosten. 

    Theoretisch kommt noch eine vierte Säule ins Spiel, auf die heutzutage aber viele Familien gänzlich verzichten, weil dieser Teil oftmals deutlich mehr Kosten verursachen kann, als z.B. die reinen Friedhofskosten. Dazu gehören:

    • eventuelle Kosten für Trauerdruck und Traueranzeigen
    • mögliche Kosten für Bewirtung von Trauergästen und später
    • eventuelle Kosten für einen Grabstein und/oder eine Grabumrandung

    Eine Auflistung der nicht vermeidbaren Fremdkosten finden Sie  unter Auslagen  einer Bestattung. Lediglich die  Kosten der ersten Säule unterliegen der unternehmerischen Kalkulation  der Bestattungsinstitute und sind somit  vergleichbar. 


Erdbeisetzung

Basispreis  970,- EUR 
zzgl. Sargkosten ab 455,- EUR

Hier finden Sie weitere Details und eine Auswahl verschiedener Sargmodelle 

Urnenbestattung

Paketpreis für eine schlicht ausgestattete Feuerbestattung: 1.199,- EUR

Basispreis  970,- EUR  zzgl. eines einfachem Sarges zur Einäscherung für pauschal 229,- EUR und ggf. einer optionalen Überurne ab 55,- EUR

Hier finden Sie eine Auswahl unserer Schmuckurnen und einige alternative Särge für eine Feuerbestattung

Alternative Bestattungsformen

Alternative Bestattungsformen sind nur nach einer zuvor erfolgten Einäscherung möglich. Dabei kennt man in erster Linie die Beisetzung der Verstorbenenasche in der Nord- oder Ostsee im Rahmen einer Seebeisetzung oder die Beisetzung der Asche in einem Begräbniswald.