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Waldbestattung

Die Waldbestattung ist in den letzten Jahren zu einer sehr populären Beisetzungsalternative geworden. In einem dafür behördlich zugelassenem Beisetzungswald, kann die Asche eines Verstorbenen beigesetzt werden. Die bekanntesten Beisetzungswälder sind Wälder der FriedWald GmbH oder Ruheforst GmbH. Hier kann man deutschlandweit zusammen an mehr als 120 Standorten  eine Grabstätte erwerben.

Die Asche des Verstorbenen wird dort im Wurzelbereich eines ausgewählten alten Baumes oder eines eigens für die Beisetzung neu gepflanzten kleinen Baumes beigesetzt. Eine planerische Grabpflege ist nicht erforderlich, denn hier übernimmt die Natur die Regie. In der Regel kann auf Wunsch eine Namensplakette an dem darüber stehenden Baum angebracht werden.


 

Streuwiesen

Eine Aschenverstreuung auf sogenannten Streuwiesen ist in anderen EU-Ländern oft ohne Probleme möglich. Ähnlich zur Waldbestattung wird hier die Asche in der freien Natur beigesetzt. Allerdings wird keine verschlossene Urne "begraben" sondern die Asche wird über die Wiesen durch den Wind verteilt. Um den  Charakter der Wiesen zu bewahren, wird hier auf das Aufstellen von Gedenkplatten und Namenschildern generell verzichtet.

Derartige Streuwiesen gibt es z.b. im benachbarten Holland und in der Schweiz. Dort kann auch die Asche von in Deutschland eingeäscherten Personen in der Regel problemlos ausgestreut werden, weil in diesem Fall das holländische Bestattungsrecht greift. In Deutschland gibt es regional vereinzelt Bestrebungen, die starren Friedhofsvorschriften durch die Schaffung von Streuwiesen zu lockern.

Bestattung im eigenen Garten

Im Bremen gibt es seit wenigen Jahren außerdem die Möglichkeit die Asche eines Verwandten im eigenen Garten beisetzen zu dürfen. Hier gibt es zur Zeit aber unabdingbare Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen um eine erforderliche Befreiung von der Friedhofspflicht zu bekommen. So muss der Verstorbene zu Lebzeiten in Bremen gemeldet gewesen sein und diesen Wunsch handschriftlich verfügt haben. Auch muss er einen Hinterbliebenen benennen, der seinen Wunsch später erfüllt. Eine Beisetzung darf nur auf privatem Grund und Boden erfolgen und der Grundstückeigentümer muss dem selbstverständlich zugestimmt haben.