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Fragen zum Ablauf

Beauftragung

  • Eine Beauftragung ist tägich rund um die Uhr unter 0421- 1 44 11 möglich.  

Abholung aus privatem Umfeld

  • Jederzeit möglich, wenn der Tod durch einen gerufenen Arzt festgestellt wurde.
  • Eine in Bremen erforderliche zweite qualifizierte Leichenschau findet üblicherweise später in den Räumen der ortsansässigen Bestattungsinstitute durch einen Rechtsmediziner statt. Ohne diese vom Gesetzgeber vorgeschriebene amtsärztliche Untersuchung darf keine Beisetzung von in Bremen verstorbenen Personen erfolgen. Für auswärtige Bestattungsinstitute könnte das zu Schwierigkeiten und Folgekosten kommen, wenn diese für die erforderliche Amtsarztuntersuchungen zurück nach Bremen müssen.

Abholung aus einem Heim oder Pflegeeinrichtung

  • Hier ist in der Regel ein schnelles Abholen erforderlich, gerade dann, wenn die verstorbene Person in einem Mehrbettzimmer verstorben ist.  Gelegentlich hat man aber auch Zeit bis zum folgenden Morgen.  Rufen Sie uns gerne sofort an und wir nehmen Kontakt mit der Pflegeeinrichtung auf. Dabei klären wir den passenden Zeitpunkt der Abholung und können Rücksicht nehmen auf Wünsche des Hauses.
  • Auch in diesen Fällen erfolgt die qualifizierte zweite Leichenschau in den Räumen des Bestattungsinstituts.

Abholung aus einem Krankenhaus

  • Tritt der Tod in einem Krankenhaus ein, hat man in der Regel ausreichend Zeit sich um einen Bestatter zu bemühen.  Man kann in dieser Zeit Leistungen vergleichen und sich in aller Ruhe den Bestatter seines Vertrauens suchen.
  • Im Krankenhaus erfolgt die erste Todesfeststellung immer durch einen Arzt der Klinik. Die in Bremen erforderliche zweite qualifizierte Leichenschau wird aber auch hier erforderlich. Sie erfolgt im Idealfall am Tag nach dem Ableben direkt im Krankenhaus. Erst nach der zweiten Leichenschau gibt es die Freigabe zur Abholung

Abholung aus der Rechtsmedizin

  • Im Einzelfall ordnen die Behörden eine weitere Untersuchung zur Todesfallfeststellung an. Dann erfolgt in der Regel eine Prüfung der Umstände, bis hin zu einer Obduktion.  Erst nach einer Freigabe durch die Rechtsmedizin kann eine Abholung durch ein Bestattungsunternehmen erfolgen
  • WICHTIG: Tritt ein Sterbefall ein, sind laut Gesetz bestattungspflichtige Angehörigen verpflichtet, sich um die Beisetzung zu kümmern. Erfolgt dies nicht innerhalb von 10 Tagen nach Freigabe oder Todesfeststellung, wird eine Bestattung von Amtswegen eingeleitet. Die dabei anfallenden Kosten werden anschließend von den Behörden bei den bestattungspflichtigen Angehörigen eingetrieben. Dabei entstehen erfahrungsgemäß höhere Kosten, als bei einer schlichten Beisetzung durch den Bestatter Ihres Vertrauens.
     

Abholung bei einem anderen Bestattungsunternehmen

  • Nicht selten hat ein Pflegeheim oder eine Polizeidienststelle einen örtlichen Bestatter mit der Abholung beauftragt, der aber nicht zwingend die Beisetzung für durchführen muss. In diesem Fall würden wir für Sie den Kontakt zum Kollegen aufnehmen und die Übernahme absprechen. 

Darf ich den Bestatter wechseln ?

  • Ob Sie aus Kostengründen einen Bestatterwechsel wünschen oder sich kein Vertrauensverhältnis einstellt: Wie bei jedem Geschäft haben Sie zu jedem Zeitpunkt das gesetzliche Recht zum Widerruf des Vertrages.
  • Dieser Widerruf sollte umgehend erfolgen. Wenn zu diesem Zeitpunkt neben dem Beratungsgespräch und der Vertragsunterzeichnung noch keine weitere Leistung erbracht wurde, dürfen durch Ihren Widerruf keine Kosten entstehen.

    Sollte schon eine Abholung oder sogar eine Verstorbenenversorgung durch den Bestatter erfolgt sein - die Sie zuvor explizit veranlasst hatten -, hat er selbstverständlich das Recht, diese Leistungen vergütet zu bekommen. Bewegen sich diese Forderungen in einem zulässigen Rahmen, werden sie gerne von uns für Sie verauslagt und fallen in der Regel auch kein zweites Mal an, weil die Leistung im Idealfall durch den Kollegen korrekt erbracht wurde.

    Haben Sie Zweifel oder Fragen ob ein Bestatterwechsel für Sie sinnvoll wäre, rufen Sie uns unter 0421- 1 44 11 unverbindlich an.

    Eine Beisetzung ist ein Dienstleistung, bei der Sie das Recht zum Vergleichen von Leistung und Kosten haben. Eine Auftragsvergabe kann nur durch Sie erfolgen und sollte niemals unter Zeitdruck geschehen. Dadurch gehen Sie sicher, dass Sie keine Leistungen beauftragen, die Sie eventuell gar nicht benötigen.

    Ein reines Informationsgespräch mit einem Bestattungsunternehmen ist rechtlich keine Auftragsvergabe und auch keine in Rechnung zu stellende Leistung. Dabei handelt es sich ausschließlich um eine verkaufswerbliche Maßnahme des Unternehmens. Ein seriöses Unternehmen, wird Sie dabei zeitlich niemals unter Druck setzen.

    Sie haben immer das Recht und die Zeit, das Angebot zu Hause in Ruhe zu überdenken und zu vergleichen. Handelt ein Beerdigungsinstitut nach einem ersten Beratungsgespräch eigenmächtig und ohne Ihren ausdrücklichen Auftrag, handelt es rechtswidrig und ist unter Umständen sogar zum Schadenersatz verpflichtet. 

Überführung aus einer anderen Stadt

  • Verstarb die betroffene Person nicht in der Nähe seines Heimatortes, sondern eventuell im Rahmen eines Urlaubes oder eines Kuraufenthaltes, kümmern wir uns selbstverständlich um die Überführung in die Heimat.
     

Kann man die Urne zuhause behalten ?

  • Nach deutschen Recht haben wir eine Bestattungspflicht auf einem dafür vorgesehenen Friedhof oder als  Seebestattung auf dem offenen Meer in Nord- oder Ostsee.
    In Bremen ermöglicht uns das bremische Bestattungsrecht in Einzelfällen seit dem  1. Januar 2015 eine Beisetzung außerhalb eines klassischen Friedhofs.
    Dazu muss der Verstorbene diesen Wunsch zu Lebzeiten handschriftlich dokumentiert haben und muss zum Zeitpunkt seines Ablebens in Bremen gemeldet gewesen sein. Für Fragen zu dieser Thematik empfehlen wir Ihnen ein persönliches Gespräch unter 0421- 1 44 11  
     

Aufbahrung und Abschiednahme

  • Trauer kennt keine Zeit und sich von dem verstorbenen Menschen zu verabschieden und noch einmal Zeit in seiner Nähe zu verbringen, ihn zu berühren, sich zu erinnern, zu schweigen oder zu sprechen  ist oft ein wichtiger erster Schritt zur Trauerbewältigung.  Die Totenwache ist ein alter Brauch und ist sehr hilfreich auf Ihrem Weg des Abschiednehmens. „Der erste Schritt in die Trauer ist der erste Schritt durch die Trauer.“
    In unseren Aufbahrungsräumen, können Sie gemeinsam mit  anderen Hinterbliebenen oder allein Abschied nehmen. Wir ermöglichen Ihnen nach kurzer Voranmeldung jederzeit Zugang zu unseren Räumlichkeiten. Auch bei einer Hausaufbahrung versorgen wir Ihren Verstorbenen fachgerecht und sind Ihnen gern bei der Schmückung der Räumlichkeiten mit Kerzen, Blumenständern etc. behilflich. Hierfür halten wir die entsprechende Dekoration bereit.
     
  • Die Aufbahrung des Verstorbenen kann in Deutschland bis zu 36 Stunden, auf Antrag bis zu 96 Stunden lang dauern. Üblich ist aber eine Aufbahrung für einige Stunden an einem einzigen Tag zur letzten Abschiednahme